Elektromobilität: Die eigene Ladestation in einem Mehrfamilienhaus?
Experten sind sich einig, dass die fehlende Infrastruktur in Mehrfamilienhäusern hier ein nicht unerheblicher Hemmschuh für die Elektromobilität ist. Doch ein neues Gesetz soll, zumindest von Seiten der Politk, bald Abhilfe schaffen.
Baumaßnahme darf Eigentümerversammlung idR nicht verwehren
Geht es nach dem BMJV, so sollen künftig alle Wohnungseigentümer und Mieter von Mehrfamilienhäuser einen generellen Anspruch auf einen Ladepunkt erhalten. Diesen Anspruch darf die Eigentümerversammlung nicht von vornherein verwehren. Damit stärkt die Bundesregierung die Rechte der Privatperson und verfolgt das Ziel die Elektrombilität voranzutreiben gezielt weiter. Somit brauchen die hierfür notwendigen baulichen Veränderungen in Zukunft keine Einstimmigkeit der Wohnungseigentümer mehr.
Macht das Sinn?
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich hierbei um einen Gesetzesentwurf handelt. Der Koalitionspartner signalisierte bereits Zustimmung. Das Kabinett und der Bundestag müssten den Plänen aber noch zustimmen. Im Moment sieht es wohl so aus, als ob dies auch beschlossen wird.
Generell ist das Vorhaben der Politik unseres Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung. Denn die größten Potenziale & Hindernisse der Elektromobilität liegen in der Infrastruktur. Gelingt es nicht Privatpersonen auch im Mehrfamilienhaus einen Zugang zur Elektromobilität zu eröffnen, also das Laden des eigenen Elektroautos zu Hause, wird einer großen Personengruppe der Übergang unnötig erschwert.
Wir denken jedoch, dass die Umsetzung nicht so einfach vonstattengehen wird. Die zu tätigen baulichen Veränderungen sind so vielschichtig, dass hier ein Teil des Infrastrukturproblems auf die Privatperson bzw. die Eigentümergemeinschaft ausgelagert wird. Bei einer generell schon vorherrschenden Intransparenz im Elektromobilitätsmarkt, werden nun weitere „Baustellen“ aufgemacht. Es ist für uns aktuell nur bedingt vorstellbar, dass eine Eigentümergemeinschaft solche Anträge ohne große „Unruhe“ in den Versammlungen nachgehen kann. Das würde sich am Ende dann auch wieder negativ auf das Image der Elektromobilität auswirken.
Was würden wir uns wünschen?
Hier würden wir uns von Seiten der Regierung oder anderen Stellen mehr Unterstützung für Eigentümer, Mieter und Immobilienverwalter erhoffen. Checklisten, Leitfäden oder ähnliches könnten dabei helfen, die Anträge strukturiert und schnell zu bearbeiten und umzusetzen. Denn für die Umsetzung ist viel Fachwissen von Nöten, welches i.d.R. nicht bzw. noch nicht in einer Eigentümerversammlung vorhanden ist.
Wer trägt die Kosten für Ladestation im Mehrfamilienhaus?
Hier sollen die Kosten wohl von dem Nutznießer getragen werden. Das ist u.E. fair. Die Eigentümergemeinschaft hat weiterhin ein Mitspracherecht darüber, wie die Baumaßnahmen organisiert werden sollen/können. Sollte eine Durchsetzung nicht möglich sein, so kann sich ein Mieter aber nicht auf seinen Anspruch berufen bzw. diesen einklagen.
Wir werden das weiterverfolgen und zur gebenen Zeit hier (emobility-services.de) darüber berichten.
*Update 04.03.2020*
Zwei Gesetzesentwürfe wurden nun dem Bundeskabinett vorgelegt.
1) Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur (kurz Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG)
=> hier soll eine Gesetz verabschiedet werden, welches die Versorgung der Stellplätze in Gebäuden oder auf angrenzenden Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für Ladepunkte bzw. mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge regelt. Unterschieden wird in Nichtwohngebäuden und Wohngebäude.
2) Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG)
=> hier geht es um eine Anpassung des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) im BGB, welches Wohnungseigentümern und Mietern einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gegenüber Eigentümergemeinschaften zur Installation eines Ladepunktes einräumen soll.
*Update 07.04.2020*
Laut Electrive.net soll das Gesetz bereits im September 2020 in Kraft treten. Auch ein digitales Antragswesen soll möglich werden. Im Mai ist die Expertenanhörung geplant und für Juni die zweite & dritte Lesung dazu. Wir behalten das im Auge.
Quelle: Bundesministerium der Justiz & für Verbraucherschutz (14.01.20)
Quelle: Heise Online
Quelle: electrive.net